Gestellung des Gefahrgutbeauftragten gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung für Unternehmen des Transportgewerbes, der Industrie und dem Handel.
Individuelle Ermittlung des Schulungsbedarfes für die Mitarbeiter in den entsprechenden Positionen in Ihrem Unternehmen.
Durchführung von internen und externen Schulungen gem § 6 GBV für beauftragte Personen und sonstige beauftragte Personen .
Sollten Sie keinen Gefahrgutbeauftragten benötigen und nur freigestellte Mengen verschicken, müssen die mit dem Umgang betrauten Mitarbeiter trotzdem entsprechend regelmässig unterwiesen werden. Diese Schulungsmassnahmen können wir ebenfalls anbieten.
Überwachung der Ablaufprozesse für gefährliche Güter in Ihrem Hause.
Entwicklung von betrieblichen Abläufen für den Transport gefährlicher Güter in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der jeweiligen Abteilungen in Ihrem Hause.
Wir informieren Sie laufend über für Sie relevante Neuerungen in den Gefahrgutvorschriften und passen in Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeitern die Abläufe in Ihrem Hause den neuesten Gegebenheiten an.
Wir bieten auch an, durch regelmässige Betriebsbegehungen eventuelle Unfallquellen im Vorwege zu erkennen und prüfen in dem Zusammenhang ebenfalls die Einhaltung der Vorschriften für Verpackung, Lagerung und Umschlag.